Die Schuldenbremse im Haushaltsvollzug.

Kohlhammer
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Bandtitel

Herausgeber

Kohlhammer

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0029-859X

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 622 ZB 1139

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Art. 109 Abs. 3 GG - die sog. Schuldenbremse - verlangt, "die Haushalte" von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Aus dieser Formulierung wird gefolgert, die Vorschrift binde nicht nur den Haushaltsgesetzgeber bei der Feststellung des Haushaltsplans, sondern auch den "Haushaltsvollzug". Der Beitrag weist nach, dass mit der Formulierung nur der Haushaltsplan gemeint ist, nicht aber die Haushaltsrechnungen des Bundes und der Länder. Auf die Ausführung des Haushaltsplans hat die sog. Schuldenbremse nur mittelbare Wirkungen.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Öffentliche Verwaltung

Ausgabe

Nr. 16

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Seiten

S. 654-659

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