Die Schuldenbremse im Haushaltsvollzug.
Kohlhammer
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Datum
2018
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Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0029-859X
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 622 ZB 1139
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Art. 109 Abs. 3 GG - die sog. Schuldenbremse - verlangt, "die Haushalte" von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Aus dieser Formulierung wird gefolgert, die Vorschrift binde nicht nur den Haushaltsgesetzgeber bei der Feststellung des Haushaltsplans, sondern auch den "Haushaltsvollzug". Der Beitrag weist nach, dass mit der Formulierung nur der Haushaltsplan gemeint ist, nicht aber die Haushaltsrechnungen des Bundes und der Länder. Auf die Ausführung des Haushaltsplans hat die sog. Schuldenbremse nur mittelbare Wirkungen.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Öffentliche Verwaltung
Ausgabe
Nr. 16
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 654-659