Die Schuldenbremse im Haushaltsvollzug.
Kohlhammer
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Kohlhammer
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Stuttgart
item.page.language
item.page.issn
0029-859X
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: R 622 ZB 1139
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Art. 109 Abs. 3 GG - die sog. Schuldenbremse - verlangt, "die Haushalte" von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Aus dieser Formulierung wird gefolgert, die Vorschrift binde nicht nur den Haushaltsgesetzgeber bei der Feststellung des Haushaltsplans, sondern auch den "Haushaltsvollzug". Der Beitrag weist nach, dass mit der Formulierung nur der Haushaltsplan gemeint ist, nicht aber die Haushaltsrechnungen des Bundes und der Länder. Auf die Ausführung des Haushaltsplans hat die sog. Schuldenbremse nur mittelbare Wirkungen.
Description
Keywords
Journal
Die Öffentliche Verwaltung
item.page.issue
Nr. 16
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 654-659