Psychiatrische Versorgung: Institutsambulanzen nach § 118 Absatz 2 SGB V.
Kohlhammer
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Datum
2001
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Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0340-3602
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 2420-4
IRB: Z 368
IRB: Z 368
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Im GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 findet sich mit § 118 Abs.2 SGB V eine für die psychiatrische Versorgung entscheidende Neuregelung. Allgemeinkrankenhäuser mit selbständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung sind zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung einer zu definierenden Gruppe von Kranken per Gesetz ermächtigt. Diese Gruppe psychisch Kranker, die der ambulanten Behandlung durch eine psychiatrische Institutsambulanz bedürfen, wurde in einem Vertrag der Spitzenverbände der Krankenkassen/der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt, der am 1.4.2001 in Kraft trat. In dem Beitrag werden die gesundheitspolitischen Hintergründe und die inhaltlichen Kernpunkte der Entscheidung erläutert sowie der abgeschlossene Vertrag im Wortlaut abgedruckt. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Das Krankenhaus
Ausgabe
Nr. 4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 329-332