Der Haushaltsplan als gesetzliche Grundlage der Leistungsverwaltung.
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SEBI: 71/2611
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Zusammenfassung
Auf der Grundlage des Haushaltsplans werden ohne gesetzliche Deckung häufig Leistungen vergeben. In den damit zusammenhängenden Rechtsfragen argumentiert man vielfach mit dem mangelnden Rechtssatzcharakter des Haushaltsplans; insbesondere lehnt man mit dieser Begründung seine Eignung als Ermächtigungsgrundlage ab. Die Begründung der heutigen Staatsrechtslehre für die mangelnde Rechtssatzqualität des Haushaltsplans vermag nicht zu überzeugen. Weder § 24 RHO noch das Bepackungsverbot sprechen gegen seinen Rechtssatzcharakter. Er entspricht allen Mindestanforderungen einer gesetzlichen Grundlage, seine gegenwärtige Ausgestaltung ist jedoch änderungsbedürftig.
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Schlagwörter
Finanzhaushalt, Finanzrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsprechung, Grundgesetz, Haushaltsplan, Rechtsgrundlage, Rechtsnatur, Ermächtigungsgrundlage, Anspruchsgrundlage
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München: Schön (1968) IX, 136 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Freiburg/Breisgau 1969)
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Finanzhaushalt, Finanzrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsprechung, Grundgesetz, Haushaltsplan, Rechtsgrundlage, Rechtsnatur, Ermächtigungsgrundlage, Anspruchsgrundlage