Der Haushaltsplan als gesetzliche Grundlage der Leistungsverwaltung.

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SEBI: 71/2611

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Zusammenfassung

Auf der Grundlage des Haushaltsplans werden ohne gesetzliche Deckung häufig Leistungen vergeben. In den damit zusammenhängenden Rechtsfragen argumentiert man vielfach mit dem mangelnden Rechtssatzcharakter des Haushaltsplans; insbesondere lehnt man mit dieser Begründung seine Eignung als Ermächtigungsgrundlage ab. Die Begründung der heutigen Staatsrechtslehre für die mangelnde Rechtssatzqualität des Haushaltsplans vermag nicht zu überzeugen. Weder § 24 RHO noch das Bepackungsverbot sprechen gegen seinen Rechtssatzcharakter. Er entspricht allen Mindestanforderungen einer gesetzlichen Grundlage, seine gegenwärtige Ausgestaltung ist jedoch änderungsbedürftig.

Beschreibung

Schlagwörter

Finanzhaushalt, Finanzrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsprechung, Grundgesetz, Haushaltsplan, Rechtsgrundlage, Rechtsnatur, Ermächtigungsgrundlage, Anspruchsgrundlage

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München: Schön (1968) IX, 136 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Freiburg/Breisgau 1969)

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Finanzhaushalt, Finanzrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsprechung, Grundgesetz, Haushaltsplan, Rechtsgrundlage, Rechtsnatur, Ermächtigungsgrundlage, Anspruchsgrundlage

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