Landesentwicklungsprogramm Bayern.
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DE
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München
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ZLB: 95/1221-4
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PL
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Abstract
Mit dem neuen bayerischen Landesentwicklungsprogramm (seit 1. März 1994 in Kraft), das eine grundlegende Überarbeitung erfahren hat, legt die Staatsregierung ihr Leitbild für die räumliche Entwicklung des Freistaates für die Zeit bis ins nächste Jahrtausend vor. Künftig soll stärker auf die gezielte Nutzung der Chancen und auf den Abbau besonderer Probleme der Teilräume hingewirkt werden. Eine Grundlage dafür bildet die neue raumstrukturelle Gebietseinteilung des Landes, z.B. die Festlegung von Stadt- und Umlandbereichen mit differenzierten Ordnungs- und Entwicklungszielen. Für die weitere Entwicklung des ländlichen Raums werden gerade auch mit zusätzlichen zentralörtlichen Gewichtungen, etwa der Bestimmung weiterer Oberzentren, deutliche Akzente gesetzt. Die Veröffentlichung gliedert sich in eine Darstellung der Präambel, der überfachlichen und fachlichen Ziele, eine Plansammlung, und die Begründung zu den überfachlichen und den in 15 Kapiteln vorgelegten überfachlichen Zielen. goj/difu
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ca. 650 S.