Am Lärm stört der Informationsgehalt. Lärmschutz.
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ZZ
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SEBI: Zs 2361-4
BBR: Z 12a
IRB: Z 758
BBR: Z 12a
IRB: Z 758
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Zusammenfassung
Die Höhe der Lärmgrenzwerte gehört nach wie vor zu den umstrittensten Fragen des Lärmschutzgesetzes. Eine Umfrage des Verbandes der Chemischen Industrie sollte Klarheit darüber schaffen, welche Schallpegelwerte insbesondere im Hinblick auf den Informationsgehalt der Geräusche als störend empfunden werden. Die Auswertung von Anwohnerbeschwerden brachte das Ergebnis, dass der Informationsgehalt des Geräuschs die Hauptrolle bei der Beschwerde führt und nicht die absolute Höhe des Schallpegels. Bei vorhandenen Anlagen müssten daher Einzeltöne beseitigt und Impulsgeräusche vermindert werden. hb
Beschreibung
Schlagwörter
Umweltpflege, Gewerbelärm, Lärmbelastung, Lärmgrenzwert, Lärmempfindlichkeit, Schallpegelwert, Chemieindustrie, Störquelle, Einzelgeräusch, Impulsgeräusch, Beschwerdezeitpunkt
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Umwelt.VDI, Düsseldorf 9(1979)Nr.1, S.42-46, Lit.
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Umweltpflege, Gewerbelärm, Lärmbelastung, Lärmgrenzwert, Lärmempfindlichkeit, Schallpegelwert, Chemieindustrie, Störquelle, Einzelgeräusch, Impulsgeräusch, Beschwerdezeitpunkt