Zum neuen Grunderwerbssteuerrecht. Keine Steuerbefreiungen für die Wohnungswirtschaft.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Zum 1.1.1983 trat das neue Grunderwerbsteuergesetz in Kraft. Es hat zum Ziel, das bisher teils in Bundes- teils in Ländergesetzen geregelte Grunderwerbsteuerrecht zu vereinheitlichen. In dem neuen Gesetz wird die Steuerpflicht zum Regelfall, insbesondere fällt die soziale Komponente beim Erwerb von eigengenutzten Wohneigentum, die in Preis und Ausstattung noch für untere und mittlere Einkommensschichten tragbar sind, künftig fort. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die Fusionsabsichten haben, werden infolge ihrer hohen Bestände an unbebauten und bebauten Grundstücken besonders betroffen. hg

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Recht, Bodenrecht, Grunderwerbsteuer, Grunderwerbsteuerrecht, Wohnungswirtschaft, Steuerbegünstigung, Steuerbefreiung

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.2, S.76-78

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Recht, Bodenrecht, Grunderwerbsteuer, Grunderwerbsteuerrecht, Wohnungswirtschaft, Steuerbegünstigung, Steuerbefreiung

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