Finanzkontrolle in den Zürcher Gemeinden.
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1983
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SEBI: 84/2241
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Zusammenfassung
Es wird zunächst die Finanzkontrolledefiniert, wobei auch die Funktionen und Arten verdeutlicht werden. Nach einem Überblick über die verschiedenen Gemeidearten (in den Erörterungen wird die politische Gemeinde gegenüber Schul-, Kirch- und Zivilgemeinden in den Vordergrund gestellt)werden die Grundzüge des zürcherischen Gemeindehaushaltsrechts dargestellt. Es werden die einzelnen Kontrollmöglichkeiten, -verfahren und -mittel behandelt: Finanzkontrolle kann erfolgen durch die Stimmberechtigten (hier ist insbesondere das sog. Ausgabenreferendum zu erwähnen), die Gemeindeversammlung und das Gemeindeparlament (Budgetrecht u.ä.), die Rechnungsprüfungskommision und die Gemeindevorsteherschaft. Ausführungen zum institutionellen Ausbau der Finanzkontrolle bilden den Abschluß. chb/difu
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Zürich: Schulthess (1983), XXIV, 283 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1983)
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Serie/Report Nr.
Zürcher Studien zum öffentlichen Recht; 42