Anwendbarkeit der HOAI 2009 auf den Architektenstufenvertrag.

Beck
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Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

1439-6351

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Am 29.4. 2009 verabschiedete das Bundeskabinett die 6. Novelle der HOAI, die mit ihrer Verkündung im BGBl am 17.8.2009 am Folgetag in Kraft getreten ist (§ 56 HOAI n. F.) und die HOAI 2002 alter Fassung abgelöst hat. Die Übergangsvorschrift § 55 HOAI n. F. regelt, dass die Verordnung "nicht für Leistungen" gilt, "die vor ihrem Inkrafttreten vertraglich vereinbart wurden; insoweit bleiben die bisherigen Vorschriften anwendbar". Der in der Praxis weit verbreitete Vertragsgestaltungsfall der stufen- oder abschnittsweisen Beauftragung wird weder in den Motiven oder Begründungen des Verordnungsgebers noch im Text ausdrücklich erwähnt. Mit dem Beitrag soll daher untersucht werden, wie im Überleitungsbereich bei den so genannten Stufenverträgen auf Grundlage der alten und neuen HOAI das Honorar zu ermitteln und abzurechnen ist.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

Ausgabe

Nr. 6

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Seiten

S. 337-342

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