Anwendbarkeit der HOAI 2009 auf den Architektenstufenvertrag.
Beck
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
1439-6351
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Am 29.4. 2009 verabschiedete das Bundeskabinett die 6. Novelle der HOAI, die mit ihrer Verkündung im BGBl am 17.8.2009 am Folgetag in Kraft getreten ist (§ 56 HOAI n. F.) und die HOAI 2002 alter Fassung abgelöst hat. Die Übergangsvorschrift § 55 HOAI n. F. regelt, dass die Verordnung "nicht für Leistungen" gilt, "die vor ihrem Inkrafttreten vertraglich vereinbart wurden; insoweit bleiben die bisherigen Vorschriften anwendbar". Der in der Praxis weit verbreitete Vertragsgestaltungsfall der stufen- oder abschnittsweisen Beauftragung wird weder in den Motiven oder Begründungen des Verordnungsgebers noch im Text ausdrücklich erwähnt. Mit dem Beitrag soll daher untersucht werden, wie im Überleitungsbereich bei den so genannten Stufenverträgen auf Grundlage der alten und neuen HOAI das Honorar zu ermitteln und abzurechnen ist.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
Ausgabe
Nr. 6
item.page.dc-source
Seiten
S. 337-342