Absehen von Fahrverbot erfordert keine außergewöhnliche Härte.

Beck
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Datum

2003

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Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0934-1307

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4033-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

1) Bei der Verwertung von Voreintragungen eines Betr. im Rahmen der Fahrverbotsentscheidung sind grundsätzlich das Datum des Erlasses des Bußgeldbescheides und das seiner Rechtskraft anzugeben. 2) Das Absehen von einem nach der BußgeldkatalogVO indizierten Fahrverbot ist nicht nur bei Vorliegen einer "Härte außergewöhnlicher Art" möglich. Vielmehr reichen dazu schon "erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher oder durchschnittlicher Umstände" aus. OLG Hamm, Beschluss vom 22.1.2003 - 2 Ss OWi 1148/02. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Ausgabe

Nr. 8

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 398-399

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen