Der Schulentwicklungsplan - Notwendigkeit oder Luxus für eine Kommune? Wie die kommunalen Kompetenzen im Bildungsbereich genutzt werden sollten.
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IRB: Z 950
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
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Zusammenfassung
Schulentwicklungsplanung nach dem hessischen Schulverwaltungsgesetz bedeutet Standort- und Betriebsgrößensicherung für 8-10 Jahre voraus, unter der Berücksichtigung möglicher politischer Richtungsänderungen. Drei Problemfelder der Schulentwicklungsplanung werden aufgezeigt: 1. Probleme des Schülerrückgangs, Lösungsmöglichkeiten im Primarbereich, Sekundarstufe 1 und 2; 2. Probleme ausländischer Schüler. Hier kann die Schulentwicklungsplanung aus der Kenntnis örtlicher Gegebenheiten Lösungen vorschlagen; 3. Schulbausanierung, diese rangiert zur Zeit vor dem Schulneubau. cs
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Bildung/Kultur, Politik, Schule, Schulplanung, Schulentwicklungsplanung
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Rathaus 37(1984)Nr.6, S.319-321, Lit.
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Bildung/Kultur, Politik, Schule, Schulplanung, Schulentwicklungsplanung