Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums.

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IRB: Z 877

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Zusammenfassung

Laufende, periodisch wiederkehrende finanzielle Belastungen zu Gunsten der Gemeinschaft sind heute mehr denn je mitentscheidendes Kauf- aber auch Mietkriterium einer Eigentumswohnung geworden. Ausgangspunkt der Gesamtübersicht über die Lasten und Kosten des Gemeinschaftseigentums ist § 16 Abs. 2 WEG, der jedoch nur das Innenverhältnis regelt. WEG unterscheidet zwischen Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums - Lasten als gemeinschaftliche Leistungsverpflichtungen als öffentliche oder private Lasten, Erfüllung behördlicher Auflagen und des Sondereigentümers - und den Kosten (der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gem. Eigentums). (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Eigentumswohnung, Wohnungseigentumsgesetz, Kosten, Eigentümer, Wohnungseigentumsanlage, Leistungsverpflichtung, Eigentümergemeinschaft, Wohnung, Wohnen/Wohnung, Finanzierung

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.4/5, S.196-205

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Eigentumswohnung, Wohnungseigentumsgesetz, Kosten, Eigentümer, Wohnungseigentumsanlage, Leistungsverpflichtung, Eigentümergemeinschaft, Wohnung, Wohnen/Wohnung, Finanzierung

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