Die Verfassungsgeschichte des Kaufamtes zu Werl.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 74/4624
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Das verfassungsgeschichtliche Bild der Kaufmannsgilde zu Werl wird seit ihrer ersten Erwähnung 1326 bis hin zu ihrer zwangsweisen Auflösung im Jahre 1815 dargestellt. Das Kaufamt konnte seinen Charakter als Schutz- und Monopolgilde über Jahrhunderte hinweg wahren, bis, ausgelöst durch den Dreißigjährigen Krieg und gefördert durch ein neues Wirtschaftsdenken, der Privilegierung und damit der Existenzberechtigung des Kaufamtes allmählich ein Ende gesetzt wurde. Für die Abhängigkeit und Verantwortlichkeit des Kaufamtes und seiner Gremien gegenüber dem Stadtregiment von Werl sprechen viele Beispiele aus allen Bereichen des genossenschaftlichen und gewerblichen Lebens. Wenn auch diese Einschränkung der Selbständigkeit durch den Rat der Stadt nur ungern geduldet wurde, kann doch das Verhältnis zwischen Kaufamt und Stadtregiment als recht gut bezeichnet werden.
Description
Keywords
Gilde, Kaufamt, Kaufmannsgilde, Verfassungsgeschichte, Ortsgeschichte, Wirtschaft, Recht, Geschichte
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Göttingen (1973) II, 195 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Göttingen 1973)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Gilde, Kaufamt, Kaufmannsgilde, Verfassungsgeschichte, Ortsgeschichte, Wirtschaft, Recht, Geschichte