Die Verfassungsgeschichte des Kaufamtes zu Werl.

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SEBI: 74/4624

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Zusammenfassung

Das verfassungsgeschichtliche Bild der Kaufmannsgilde zu Werl wird seit ihrer ersten Erwähnung 1326 bis hin zu ihrer zwangsweisen Auflösung im Jahre 1815 dargestellt. Das Kaufamt konnte seinen Charakter als Schutz- und Monopolgilde über Jahrhunderte hinweg wahren, bis, ausgelöst durch den Dreißigjährigen Krieg und gefördert durch ein neues Wirtschaftsdenken, der Privilegierung und damit der Existenzberechtigung des Kaufamtes allmählich ein Ende gesetzt wurde. Für die Abhängigkeit und Verantwortlichkeit des Kaufamtes und seiner Gremien gegenüber dem Stadtregiment von Werl sprechen viele Beispiele aus allen Bereichen des genossenschaftlichen und gewerblichen Lebens. Wenn auch diese Einschränkung der Selbständigkeit durch den Rat der Stadt nur ungern geduldet wurde, kann doch das Verhältnis zwischen Kaufamt und Stadtregiment als recht gut bezeichnet werden.

Beschreibung

Schlagwörter

Gilde, Kaufamt, Kaufmannsgilde, Verfassungsgeschichte, Ortsgeschichte, Wirtschaft, Recht, Geschichte

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Göttingen (1973) II, 195 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Göttingen 1973)

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Gilde, Kaufamt, Kaufmannsgilde, Verfassungsgeschichte, Ortsgeschichte, Wirtschaft, Recht, Geschichte

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