Selbsthilfe - Vertrags-, Haftungs- und Steuerfragen.

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IRB: Z 877

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Zusammenfassung

Selbsthilfe ist ein geeignetes Mittel, erforderliches Eigenkapital durch eigene Arbeitsleistung einzubringen. Selbsthilfe als solches ist gesetzlich nicht definiert, es werden jedoch allgemein hierunter manuelle Leistungen zur technischen Baudurchführung verstanden, aber auch Planungs- und Überwachungsleistungen können bei entsprechender Eignung Selbsthilfe sein. Gesetzliche Bestimmungen über die Selbsthilfe finden sich in den § 1 Abs. 2, 26 Abs. 1, 36 und 44 Abs. 1 II. WoBauG. Im einzelnen wird auf die vertraglichen Gestaltungen bei Selbsthilfe vom Bauherrn, Bewerber oder Käufer einer Eigentumsmaßnahme eingegangen. Die Mietermitwirkung bei der Modernisierung gilt ebenfalls als Selbsthilfe. Es werden steuerliche Probleme erörtert. hg

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Recht, Finanzen, Eigenleistung, Vertragsrecht, Steuerrecht, Haftungsrecht, Selbsthilfe, Mietermodernisierung

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 74(1984)Nr.2, S.69-73

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Recht, Finanzen, Eigenleistung, Vertragsrecht, Steuerrecht, Haftungsrecht, Selbsthilfe, Mietermodernisierung

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