Selbsthilfe - Vertrags-, Haftungs- und Steuerfragen.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 877

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Selbsthilfe ist ein geeignetes Mittel, erforderliches Eigenkapital durch eigene Arbeitsleistung einzubringen. Selbsthilfe als solches ist gesetzlich nicht definiert, es werden jedoch allgemein hierunter manuelle Leistungen zur technischen Baudurchführung verstanden, aber auch Planungs- und Überwachungsleistungen können bei entsprechender Eignung Selbsthilfe sein. Gesetzliche Bestimmungen über die Selbsthilfe finden sich in den § 1 Abs. 2, 26 Abs. 1, 36 und 44 Abs. 1 II. WoBauG. Im einzelnen wird auf die vertraglichen Gestaltungen bei Selbsthilfe vom Bauherrn, Bewerber oder Käufer einer Eigentumsmaßnahme eingegangen. Die Mietermitwirkung bei der Modernisierung gilt ebenfalls als Selbsthilfe. Es werden steuerliche Probleme erörtert. hg

Description

Keywords

Recht, Finanzen, Eigenleistung, Vertragsrecht, Steuerrecht, Haftungsrecht, Selbsthilfe, Mietermodernisierung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 74(1984)Nr.2, S.69-73

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Recht, Finanzen, Eigenleistung, Vertragsrecht, Steuerrecht, Haftungsrecht, Selbsthilfe, Mietermodernisierung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries