Einzelnes Gemeinderatsmitglied kann nicht dem Kollegium zustehende Rechte in Anspruch nehmen.
Boorberg
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2003
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Gemeinderat einer Großen Kreisstadt hatte beschlossen, ein Versorgungsunternehmen an den Stadtwerken zu beteiligen. Die entsprechenden Verträge waren unterzeichnet und beurkundet. Ein Gemeinderatsmitglied, das gegen die Beteiligung gestimmt hatte, beantragte beim Verwaltungsgericht, der Stadt im Wege der einstweiligen Anordnung weitere Maßnahmen zur Vollziehung des Beschlusses zu untersagen. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag auf einstweilige Anordnung ab. Die dagegen eingelegte Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückgewiesen. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.11.2002 - 1 S 2277/02 - (bisher nicht veröffentlicht). difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 129-130/Rdnr.68