Einzelnes Gemeinderatsmitglied kann nicht dem Kollegium zustehende Rechte in Anspruch nehmen.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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Abstract
Der Gemeinderat einer Großen Kreisstadt hatte beschlossen, ein Versorgungsunternehmen an den Stadtwerken zu beteiligen. Die entsprechenden Verträge waren unterzeichnet und beurkundet. Ein Gemeinderatsmitglied, das gegen die Beteiligung gestimmt hatte, beantragte beim Verwaltungsgericht, der Stadt im Wege der einstweiligen Anordnung weitere Maßnahmen zur Vollziehung des Beschlusses zu untersagen. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag auf einstweilige Anordnung ab. Die dagegen eingelegte Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückgewiesen. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.11.2002 - 1 S 2277/02 - (bisher nicht veröffentlicht). difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 5
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S. 129-130/Rdnr.68