Einzelnes Gemeinderatsmitglied kann nicht dem Kollegium zustehende Rechte in Anspruch nehmen.

Boorberg
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Boorberg

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Stuttgart

item.page.language

item.page.issn

0942-5454

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: Zs 4381

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der Gemeinderat einer Großen Kreisstadt hatte beschlossen, ein Versorgungsunternehmen an den Stadtwerken zu beteiligen. Die entsprechenden Verträge waren unterzeichnet und beurkundet. Ein Gemeinderatsmitglied, das gegen die Beteiligung gestimmt hatte, beantragte beim Verwaltungsgericht, der Stadt im Wege der einstweiligen Anordnung weitere Maßnahmen zur Vollziehung des Beschlusses zu untersagen. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag auf einstweilige Anordnung ab. Die dagegen eingelegte Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückgewiesen. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.11.2002 - 1 S 2277/02 - (bisher nicht veröffentlicht). difu

Description

Keywords

Journal

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

item.page.issue

Nr. 5

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 129-130/Rdnr.68

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries