Die europäische Sozialintegration nach Maastricht.

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Baden-Baden

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ZLB: 98/313

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DI

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Abstract

Nach Inkrafttreten des Maastrichter Unionsvertrages am 1.11.1993 ist die Sozialpolitik bedeutend weiterentwickelt worden. So scheint es geboten, in Fällen, in denen die EU in die politischen Angelegenheiten der Mitgliedstaaten eingreift oder sie übernimmt, auch eine aktive Sozialpolitik zu betreiben. Dabei sollen soziale Errungenschaften wie z.B. Bildungschancen oder der Gesundheitsschutz gleichmäßig auf alle Bevölkerungsgruppen verteilt werden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Eingliederung der Maastrichter Sozialdokumente in das Gemeinschaftsrecht. Nach eingehender Erörterung der Rechtsnatur von Sozialprotokoll und -abkommen wird die Vereinbarkeit dieses Modells mit dem bestehenden Gemeinschaftsrecht behandelt. Zum Schluß untersucht die Autorin, inwieweit die neue Sozialpolitik als Vorbild für zukünftige Integrationsmodelle der Gemeinschaft dienen kann. kirs/difu

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291 S.

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Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft; 188