Der Begriff der Betriebsänderung - § 111 Betriebsverfassungsgesetz.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 89/4306

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

Laut Pargr. 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mut der Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft zur Folge haben können, umfassend informiert werden. Bei der Auslegung des Pargr. 111 BetrVG konzentriert sich der Streit auf die Frage, ob die in Satz 2 aufgeführten Einzelfälle eine abschließende Aufzählung der Betriebsänderungen darstellen oder ob Satz 1 zusätzlich eine Generalklausel enthält. Des weiteren geht es um die Frage, ob der in Satz 1 genannte "wesentliche Nachteil" eine zusätzlich zu erfüllende Voraussetzung aufstellt. Ziel der Arbeit ist es, die Streitfragen betreffend Satz 1 und deren Rechtsfolgen unter besonderer Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes darzustellen und zu lösen. Weiter sollen die gewonnenen Ergebnisse auf ihre Verwertbarkeit bei praktisch relevanten Streitfragen des Satzes 2 überprüft und dadurch eine Klärung dieser Fragen erreicht werden. vka/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Arbeitsrecht, Betrieb, Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsänderung, Betriebsrat, Kündigungsschutz, Betriebsorganisation, Betriebszweck, Rechtsgeschichte, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Münster: (1988), XVIII, 153 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1988)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Arbeitsrecht, Betrieb, Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsänderung, Betriebsrat, Kündigungsschutz, Betriebsorganisation, Betriebszweck, Rechtsgeschichte, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries