Wijk- en stadsvoorstellingen.
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1981
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ZZ
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IRB: Z 1359
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Zusammenfassung
Infolge des Lärmschutzgesetzes droht neugeplanten Wohnbezirken nach Meinung der Autoren ein Verlust an Identität und Struktur. Sie befürchten, dass im Rahmen notwendiger Lärmschutzmaßnahmen erforderliche Abstandsflächen, Schutzwälle oder -wände Haupterschließungsstraßen mit geringer Identität entstehen lassen. Am Beispiel eines Wohbezirks mit etwa 2.500 Wohneinheiten weisen sie auf die nachteiligen Folgen für die Struktur eines Stadtteils hin. Bislang eignete sich für diese Bezirksgröße eine konzentrierte Erschließung in Form einer zentral verlaufenden Hauptachse mit Wohnfolgeeinrichtungen und attraktiver Atmosphäre. Durch eine notwendige Lärmschutzzone vergrößert sich die Breite der Straße derart, dass sie nicht mehr als Straße erfahrbar ist, vielmehr den Wohnbezirk in zwei Teile zerschneidet. wf
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plan, Amsterdam (1980)Nr.2, S.18-21, Abb.