Steuerliche Rahmenbedingungen änderungsreif. Die Sonderregelung in § 21 EStG ist diskriminierend.
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1982
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ZZ
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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4
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Zusammenfassung
Der Rückgang des Ein- und Zweifamilienhausbaus seit 1979 und der erwartete Rückgang des Baues von eigengenutzten Eigentumswohnungen wird mitbestimmt durch eine Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Die Verschlechterung ist durch jüngere steuerliche Maßnahmen aber auch durch die seit 1937 geübte Praxis der Besteuerung vom Eigentümer selbstgenutzter Eigentumswohnungen hervorgerufen. Vorgeschlagen wird eine Änderung einkommensteuerlicher Regelungen, insbesondere die Abschaffung der diskriminierenden Sonderregelungen in § 21 a EStG zugunsten der generellen Anwendung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. hilfsweiser Ersatzregelungen. hb
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Schlagwörter
Recht , Wirtschaft , Wohnung , Steuerrecht , Einkommensteuergesetz , Eigentumswohnung , Eigenheim , Eigennutzung , Nutzwert , Besteuerung , Berechnung , Kritik , Vorschlag
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Wohnungseigentum, Hamburg 33(1982)Nr.2, S.8-9
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Stichwörter
Recht , Wirtschaft , Wohnung , Steuerrecht , Einkommensteuergesetz , Eigentumswohnung , Eigenheim , Eigennutzung , Nutzwert , Besteuerung , Berechnung , Kritik , Vorschlag