Steuerliche Rahmenbedingungen änderungsreif. Die Sonderregelung in § 21 EStG ist diskriminierend.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1982
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4
SEBI: Zs 6352-4
item.page.type
item.page.type-orlis
Authors
Abstract
Der Rückgang des Ein- und Zweifamilienhausbaus seit 1979 und der erwartete Rückgang des Baues von eigengenutzten Eigentumswohnungen wird mitbestimmt durch eine Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Die Verschlechterung ist durch jüngere steuerliche Maßnahmen aber auch durch die seit 1937 geübte Praxis der Besteuerung vom Eigentümer selbstgenutzter Eigentumswohnungen hervorgerufen. Vorgeschlagen wird eine Änderung einkommensteuerlicher Regelungen, insbesondere die Abschaffung der diskriminierenden Sonderregelungen in § 21 a EStG zugunsten der generellen Anwendung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. hilfsweiser Ersatzregelungen. hb
Description
Keywords
Recht , Wirtschaft , Wohnung , Steuerrecht , Einkommensteuergesetz , Eigentumswohnung , Eigenheim , Eigennutzung , Nutzwert , Besteuerung , Berechnung , Kritik , Vorschlag
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Wohnungseigentum, Hamburg 33(1982)Nr.2, S.8-9
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Recht , Wirtschaft , Wohnung , Steuerrecht , Einkommensteuergesetz , Eigentumswohnung , Eigenheim , Eigennutzung , Nutzwert , Besteuerung , Berechnung , Kritik , Vorschlag