Erbbaurechte historisch betrachten und modern gestalten.

Vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
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Vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung

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Berlin

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1867-8815

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ZLB: Kws 108 ZB 6373

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RE

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Abstract

Das Erbbaurecht besteht in Deutschland seit Jahrhunderten. Das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) hat es im Jahre 1919 praktikabel geformt und die Beleihungsfähigkeit hergestellt. Seitdem wurde es immer dann erfolgreich angewandt, wenn Wohnungen knapp waren oder festgelegte Nutzungen etabliert werden sollten. Heute steht vor allem die Frage nach bezahlbarem Wohnraum, die klar unterstützt werden kann. Mit dem Erbbaurecht sind Mythen verbunden, die einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht standhalten. Das Erbbaurecht platziert sich zwischen Mieten und Kaufen und bildet einen eigenen Markt mit eigenen Regeln. Im Beitrag werden wirtschaftliche Kriterien aufgezeigt, die die praktischen Erfahrungen seit dem Erlass des Erbbaurechtsgesetzes einbeziehen.

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Forum Wohnen und Stadtentwicklung : Verbandsorgan des Vhw

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Nr. 4

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S. 171-176

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