Die Novelle zum Bundesbaugesetz.
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1976
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SEBI: Zs 359-4
IRB: Z 889
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Zusammenfassung
Die Schwerpunkte der Novelle, die am 1.1.77 in Kraft tritt, und ihre Konsequenzen für die Verwaltungs- und gerichtspraxis werden aufgezeigt. Hierzu gehören verstärkte Bürgerbeteiligung am Planungsprozeß. Neue, die Bauleitpläne flankierende Planungsmaßnahmen, verpflichten die Gemeinden zur Sozialplanung und zur Sicherung der Infrastruktur. Neu geregelt wird die private Plandurchführung u.a. durch Präzisierung der Baugenehmigungstatbestände und die Einführung von Plandurchführungsgeboten. Verf. erläutert das Instrumentarium der öffentlichen Plandurchführung (Enteignung, Vorkaufsrechte) und nimmt Stellung zu Bodenwert und Entschädigungsfragen.
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Neue Juristische Wochenschrift, München 29 (1976), 42, S. 1913-1918