Rechtsgrundlagen dezentraler grenzüberschreitender Zusammenarbeit im deutsch-polnischen und deutsch- tschechischen Grenzraum.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 96/1282

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Zusammenfassung

Dezentrale grenzüberschreitende Zusammenarbeit bedeutet Kooperation durch Akteure, die nicht Vertreter der Staatsorgane sind. In erster Linie ist hier die internationale Zusammenarbeit von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu nennen.Mit dem Abschluß der deutsch-polnischen und der deutsch- tschechischen Nachbarschaftsverträge 1991 bzw. 1992 sind die rechtlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit mit Kommunen der beiden osteuropäischen Nachbarstaaten geschaffen worden. Der Autor untersucht die rechtliche Qualität der Bestimmungen beider Verträge und kommt zu dem Schluß, daß sie keine Ermächtigung der unterstaatlichen Gebietskörperschaften darstellen, "öffentlich-rechtliche Vereinbarungen unter Einbeziehung der Übertragung von Hoheitsrechten abzuschließen" (S. 188), noch den Gemeinden und Gemeindeverbänden abgeleitete Völkerrechtssubjektivität einräumen. Die Bedeutung der Bestimmungen zur dezentralen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit liege darin, daß sie auf bestimmten Gebieten, wie dem der Raumordnung und des Umweltschutzes, bilaterale Verpflichtungen zur Kooperation aussprechen. gar/difu

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193 S.

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Schriften zum Staats- und Völkerrecht; 54