Rechtsgrundlagen dezentraler grenzüberschreitender Zusammenarbeit im deutsch-polnischen und deutsch- tschechischen Grenzraum.
Lang
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Lang
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Frankfurt/Main
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 96/1282
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Dezentrale grenzüberschreitende Zusammenarbeit bedeutet Kooperation durch Akteure, die nicht Vertreter der Staatsorgane sind. In erster Linie ist hier die internationale Zusammenarbeit von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu nennen.Mit dem Abschluß der deutsch-polnischen und der deutsch- tschechischen Nachbarschaftsverträge 1991 bzw. 1992 sind die rechtlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit mit Kommunen der beiden osteuropäischen Nachbarstaaten geschaffen worden. Der Autor untersucht die rechtliche Qualität der Bestimmungen beider Verträge und kommt zu dem Schluß, daß sie keine Ermächtigung der unterstaatlichen Gebietskörperschaften darstellen, "öffentlich-rechtliche Vereinbarungen unter Einbeziehung der Übertragung von Hoheitsrechten abzuschließen" (S. 188), noch den Gemeinden und Gemeindeverbänden abgeleitete Völkerrechtssubjektivität einräumen. Die Bedeutung der Bestimmungen zur dezentralen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit liege darin, daß sie auf bestimmten Gebieten, wie dem der Raumordnung und des Umweltschutzes, bilaterale Verpflichtungen zur Kooperation aussprechen. gar/difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
193 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.dc-relation-ispartofseries
Schriften zum Staats- und Völkerrecht; 54