Kriterien des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes bei Gesetzesänderungen.
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SEBI: 90/1004
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Gegenstand der Untersuchung ist die Verpflichtung des Gesetzgebers, dem Vertrauen des Bürgers in die Kontinuität der Gesetzgebung und den Bestand der Gesetze Rechnung zu tragen. Gemeint sind insbesondere zwei Fälle: Erstens das sog. Rückwirkungsverbot. Hierunter ist zu verstehen, daß der Gesetzgeber grundsätzlich nur Gesetze für die Zukunft erlassen kann und nicht auch für vergangene Sachverhalte. Zweitens kann es dem Gesetzgeber verwehrt sein, einen bestimmten Sachverhalt in einer bestimmten Weise zu regeln, wenn er ihn in der Vergangenheit anders geregelt hat. Ein schutzwürdiges Interesse des Bürgers setzt jedoch einen Vertrauenstatbestand voraus. So muß das Interesse des Bürgers am Fortbestand der gegenwärtigen Rechtslage auf jeden Fall höher sein als das Interesse des Staates an einer Rechtsänderung. jüp/difu
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Vertrauensschutz, Gesetzesänderung, Grundrecht, Rechtsstaat, Rechtsprechung, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht
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Berlin: Duncker und Humblot (1989), 155 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1989)
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Vertrauensschutz, Gesetzesänderung, Grundrecht, Rechtsstaat, Rechtsprechung, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht
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Schriften zum öffentlichen Recht; 576