Subjektive Rechte von Gemeinderatsmitgliedern im Kommunalverfassungsstreit.

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Regensburg

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ZLB: 98/2053

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DI

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Abstract

Die Zahl der Kommunalverfassungsstreitigkeiten ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Es handelt sich dabei um Innenrechtsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Organen bzw. Organteilen ein und derselben Körperschaft, nämlich der Gemeinde. Da die Außenwirkung ein unverzichtbares Merkmal des Verwaltungsaktes ist, sind die hier einschlägigen Maßnahmen, wie z.B. der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Gemeinderat, als Feststellungen eigener Art zu qualifizieren. Rechtsschutz wird nicht im Wege einer Anfechtungsklage, sondern nur durch die allgemeine Leistungsklage und subsidiär durch die Feststellungsklage gewährt. Geltend gemacht werden kann die Verletzung eigener Rechtspositionen innerorganschaftlicher Art wie des Rederechts und sonstiger Mitwirkungsrechte. Ziel ist, anhand eines Vergleichs mit Innenrechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Verfassungsrechts und des Beamtenrechts allgemein gültige Kriterien herauszuarbeiten, die auch bei der Lösung von Kommunalverfassungsstreitigkeiten von Nutzen sein können. lil/difu

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170 S.

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