Subjektive Rechte von Gemeinderatsmitgliedern im Kommunalverfassungsstreit.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Regensburg
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 98/2053
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Zahl der Kommunalverfassungsstreitigkeiten ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Es handelt sich dabei um Innenrechtsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Organen bzw. Organteilen ein und derselben Körperschaft, nämlich der Gemeinde. Da die Außenwirkung ein unverzichtbares Merkmal des Verwaltungsaktes ist, sind die hier einschlägigen Maßnahmen, wie z.B. der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Gemeinderat, als Feststellungen eigener Art zu qualifizieren. Rechtsschutz wird nicht im Wege einer Anfechtungsklage, sondern nur durch die allgemeine Leistungsklage und subsidiär durch die Feststellungsklage gewährt. Geltend gemacht werden kann die Verletzung eigener Rechtspositionen innerorganschaftlicher Art wie des Rederechts und sonstiger Mitwirkungsrechte. Ziel ist, anhand eines Vergleichs mit Innenrechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Verfassungsrechts und des Beamtenrechts allgemein gültige Kriterien herauszuarbeiten, die auch bei der Lösung von Kommunalverfassungsstreitigkeiten von Nutzen sein können. lil/difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
170 S.