Gesamtanlagen - Bedeutung und Aufgaben für die Denkmalpflege.

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SEBI: Zs 6035-4
IRB: Z 1265

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Zusammenfassung

Mit der Gesamtanlage sind in der Denkmalpflege gestaltete, historische Bereiche gemeint, an denen wie bei manchen Kulturdenkmalen ein besonderes Erhaltungsinteresse besteht. Die Isolierung des Einzeldenkmals in verfremdeter Umgebung haben zu einem neuen Bewußtsein für bauliche Stimmigkeit geführt. Die Voraussetzung für eine Gesamtanlage als städtebauliches Kulturdenkmal sind eine Vielzahl, womöglich eine Mehrheit von Kulturdenkmalen, eine deutliche, gut begründbare Umgrenzung und eine gewisse innere Strukturiertheit der Bauten, die auf ein differenziertes Sozialgefüge der Erbauer zurückgeht. Der Autor erhärtet diese Thesen durch Beispiele für Gesamtanlagen in Baden-Württemberg. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Denkmalpflege, Sanierung, Historische Anlage, Denkmalschutzrecht, Historische Stadt, Historischer Platz, Gesamtanlage, Denkmalschutz

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Denkmalpflege in Baden-Württemberg, 14(1985), Nr.1, S.21-32, Abb., Lit., Lagepl., Ans.

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Denkmalpflege, Sanierung, Historische Anlage, Denkmalschutzrecht, Historische Stadt, Historischer Platz, Gesamtanlage, Denkmalschutz

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