Der Vorbehalt des Gesetzes im Schulverhältnis.

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SEBI: 74/2332

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Zusammenfassung

,,Der Vorbehalt des Gesetzes gilt auch im Schulverhältnis.''Diese These steht im Gegensatz zur herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, die im Schulverhältnis ein besonderes Gewaltverhältnis sieht und damit den Vorbehalt des Gesetzes ausschließt.Die These ist Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, wer Herr der Normgebung im Schulverhältnis ist die Schulverwaltung oder das Parlament.Es wird festgestellt, daß die Allgemeinregelungen zur inhaltlichen Regelung und Ausfüllung des schulischen Bereichs einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedürfen.Damit wird den Verwaltungen aller Bundesländer die Berechtigung zur Regelung des Schulverhältnisses abgesprochen.Die Schulordnungen in den Bundesländern können daher keine Wirksamkeit entfalten.

Beschreibung

Schlagwörter

Schule, Grundgesetz, Bundesland, Verwaltungsverfahren, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Terminologie, Schulrecht, Besonderes Gewaltverhältnis, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Schule, Recht, Bildungswesen

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Berlin: Duncker & Humblot (1974) 218 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1972)

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Schule, Grundgesetz, Bundesland, Verwaltungsverfahren, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Terminologie, Schulrecht, Besonderes Gewaltverhältnis, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Schule, Recht, Bildungswesen

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Schriften zum öffentlichen Recht; 239