Der Vorbehalt des Gesetzes im Schulverhältnis.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1974
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 74/2332
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
Authors
Abstract
,,Der Vorbehalt des Gesetzes gilt auch im Schulverhältnis.''Diese These steht im Gegensatz zur herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, die im Schulverhältnis ein besonderes Gewaltverhältnis sieht und damit den Vorbehalt des Gesetzes ausschließt.Die These ist Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, wer Herr der Normgebung im Schulverhältnis ist die Schulverwaltung oder das Parlament.Es wird festgestellt, daß die Allgemeinregelungen zur inhaltlichen Regelung und Ausfüllung des schulischen Bereichs einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedürfen.Damit wird den Verwaltungen aller Bundesländer die Berechtigung zur Regelung des Schulverhältnisses abgesprochen.Die Schulordnungen in den Bundesländern können daher keine Wirksamkeit entfalten.
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Berlin: Duncker & Humblot (1974) 218 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1972)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Schriften zum öffentlichen Recht; 239