Arbeitgeber dürfen eine Vollzeitstelle grundsätzlich in zwei Halbtagsstellen umwandeln.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Burgwedel

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ISSN

1437-417X

ZDB-ID

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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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Autor:innen

Zusammenfassung

Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.4.2004 steht es einem Arbeitgeber grundsätzlich frei, eine bisherige Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen umzuwandeln. Eine zu diesem Zweck ausgesprochene betriebsbedingte Änderungskündigung ist daher regelmäßig zulässig. Eine solche Reorganisation des Betriebs kann von den Arbeitsgerichten nicht auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft werden. Die Änderungskündigung ist nur bei Missbrauch unzulässig. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Stadt und Gemeinde interaktiv

Ausgabe

Nr. 6

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Seiten

S. 253

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