Arbeitgeber dürfen eine Vollzeitstelle grundsätzlich in zwei Halbtagsstellen umwandeln.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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Abstract
Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.4.2004 steht es einem Arbeitgeber grundsätzlich frei, eine bisherige Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen umzuwandeln. Eine zu diesem Zweck ausgesprochene betriebsbedingte Änderungskündigung ist daher regelmäßig zulässig. Eine solche Reorganisation des Betriebs kann von den Arbeitsgerichten nicht auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft werden. Die Änderungskündigung ist nur bei Missbrauch unzulässig. difu
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Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 6
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S. 253