§ 155 b BBauG - mißglückt und verfassungswidrig!
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1981
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Eine kritische Auseinandersetzung mit § 155 b BBauG. Bedenken erhebt der Autor zum einen insbesondere dagegen, dass von dieser Vorschrift ausgesprochen ungünstige Auswirkungen auf die Sorgfalt der Planungstätigkeit der Gemeinden zu erwarten sein werden, und dass zum anderen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht eingehalten wird. Dieser Verstoß kann durch die Berufung auf den Schutz des Vertrauens in den Bestand von Bebauungsplänen nicht gerechtfertigt werden. Er führt zur Verfassungswidrigkeit des § 155 b BBauG, zumindest aber des § 183 f Abs. 2 BBauG, wonach die Neuregelung auch für die vor dem 1.8.1979 bekanntgemachten Pläne gelten soll; dies ergibt sich auch aus Art. 28 Abs. 2 GG. rh
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Baurecht 11(1980)Nr.3, S.199-208, Lit.