Ist die Vergleichsmiete die Brutto- oder die Netto-Miete?
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Brutto- und die Netto-Miete unterscheiden sich durch die Betriebskosten. Die Brutto-Miete abzüglich der anteilig auf die Wohnung anfallenden Betriebskosten ergibt die Netto-Miete. Bei Mieterhöhungen muss im allgemeinen die ortsübliche Vergleichsmiete zur Begründung herangezogen werden. Es wird untersucht, wie der Vermieter unter Beachtung der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung vorzugehen hat, um seine Interessen zu wahren. Das Gesetz zur Regelung der Miethöhe spricht vom "Mietzins". Darin wird ein Hinweis auf die Brutto-Miete gesehen, die somit zur ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden kann. Dies wird mit weiteren Argumenten begründet. kj
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnen/Wohnung, Wohnwert, Finanzierung, Vergleichsmiete, Miete, Mieterhöhung, Berechnung, Rechtsprechung, Gesetz
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 33(1981)Nr.10, S.252, 254-257, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Wohnen/Wohnung, Wohnwert, Finanzierung, Vergleichsmiete, Miete, Mieterhöhung, Berechnung, Rechtsprechung, Gesetz