Ist die Vergleichsmiete die Brutto- oder die Netto-Miete?

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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287

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Abstract

Die Brutto- und die Netto-Miete unterscheiden sich durch die Betriebskosten. Die Brutto-Miete abzüglich der anteilig auf die Wohnung anfallenden Betriebskosten ergibt die Netto-Miete. Bei Mieterhöhungen muss im allgemeinen die ortsübliche Vergleichsmiete zur Begründung herangezogen werden. Es wird untersucht, wie der Vermieter unter Beachtung der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung vorzugehen hat, um seine Interessen zu wahren. Das Gesetz zur Regelung der Miethöhe spricht vom "Mietzins". Darin wird ein Hinweis auf die Brutto-Miete gesehen, die somit zur ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden kann. Dies wird mit weiteren Argumenten begründet. kj

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Wohnen/Wohnung, Wohnwert, Finanzierung, Vergleichsmiete, Miete, Mieterhöhung, Berechnung, Rechtsprechung, Gesetz

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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 33(1981)Nr.10, S.252, 254-257, Lit.

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Wohnen/Wohnung, Wohnwert, Finanzierung, Vergleichsmiete, Miete, Mieterhöhung, Berechnung, Rechtsprechung, Gesetz

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