Das Berücksichtigungsgebot im Verwaltungsrecht. Erscheinungsformen, Steuerwirkung und Stellung im System der Bindungsvorschriften der planerischen Gestaltungsfreiheit.

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DE

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Regensburg

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ZLB: 98/4342

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Zusammenfassung

Eine Vielzahl von Verwaltungsgesetzen enthält das Tatbestandsmerkmal "berücksichtigen", oder Formulierungen wie "beachten", "Rechnung tragen", "Rücksicht nehmen", "nach Möglichkeit beachten" oder "unter Berücksichtigung". Die zentrale Frage dieser Untersuchung lautet, ob und welche Bindungswirkung der Gesetzgeber mit diesen Formulierungen verbindet und ob eine einheitliche Interpretation dieser Begriffe möglich ist. Nachdem das Berücksichtigungsgebot in einzelnen Verwaltungsgesetzen dargestellt wird, zeigt der Autor auf, dass für die Entfaltung des Berücksichtigungsgebots die Berücksichtigungsfähigkeit des Fachrechts, eine entscheidende Rolle spielt. Es folgt daher eine Darstellung möglicher Arten von Genehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren. Vorschriften aus dem Personenbeförderungsrecht, Baurecht, Wasserrecht usw. werden untersucht. kirs/difu

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283 S.

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