Das Berücksichtigungsgebot im Verwaltungsrecht. Erscheinungsformen, Steuerwirkung und Stellung im System der Bindungsvorschriften der planerischen Gestaltungsfreiheit.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1998
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Regensburg
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 98/4342
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Eine Vielzahl von Verwaltungsgesetzen enthält das Tatbestandsmerkmal "berücksichtigen", oder Formulierungen wie "beachten", "Rechnung tragen", "Rücksicht nehmen", "nach Möglichkeit beachten" oder "unter Berücksichtigung". Die zentrale Frage dieser Untersuchung lautet, ob und welche Bindungswirkung der Gesetzgeber mit diesen Formulierungen verbindet und ob eine einheitliche Interpretation dieser Begriffe möglich ist. Nachdem das Berücksichtigungsgebot in einzelnen Verwaltungsgesetzen dargestellt wird, zeigt der Autor auf, dass für die Entfaltung des Berücksichtigungsgebots die Berücksichtigungsfähigkeit des Fachrechts, eine entscheidende Rolle spielt. Es folgt daher eine Darstellung möglicher Arten von Genehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren. Vorschriften aus dem Personenbeförderungsrecht, Baurecht, Wasserrecht usw. werden untersucht. kirs/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
283 S.
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Verwaltungsrecht , Fachplanung , Gesetzgebung , Genehmigungsverfahren , Planfeststellungsverfahren , Raumplanungsrecht , Landesplanungsrecht , Raumordnungsverfahren , Vorschrift , Umweltverträglichkeitsprüfung , Personenverkehr , Baurecht , Wasserrecht , Verkehrsrecht , Immissionsschutzrecht , Forstrecht , Verwaltungsrecht