Das Berücksichtigungsgebot im Verwaltungsrecht. Erscheinungsformen, Steuerwirkung und Stellung im System der Bindungsvorschriften der planerischen Gestaltungsfreiheit.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1998
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Regensburg
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 98/4342
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
Authors
Abstract
Eine Vielzahl von Verwaltungsgesetzen enthält das Tatbestandsmerkmal "berücksichtigen", oder Formulierungen wie "beachten", "Rechnung tragen", "Rücksicht nehmen", "nach Möglichkeit beachten" oder "unter Berücksichtigung". Die zentrale Frage dieser Untersuchung lautet, ob und welche Bindungswirkung der Gesetzgeber mit diesen Formulierungen verbindet und ob eine einheitliche Interpretation dieser Begriffe möglich ist. Nachdem das Berücksichtigungsgebot in einzelnen Verwaltungsgesetzen dargestellt wird, zeigt der Autor auf, dass für die Entfaltung des Berücksichtigungsgebots die Berücksichtigungsfähigkeit des Fachrechts, eine entscheidende Rolle spielt. Es folgt daher eine Darstellung möglicher Arten von Genehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren. Vorschriften aus dem Personenbeförderungsrecht, Baurecht, Wasserrecht usw. werden untersucht. kirs/difu
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
283 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
Verwaltungsrecht , Fachplanung , Gesetzgebung , Genehmigungsverfahren , Planfeststellungsverfahren , Raumplanungsrecht , Landesplanungsrecht , Raumordnungsverfahren , Vorschrift , Umweltverträglichkeitsprüfung , Personenverkehr , Baurecht , Wasserrecht , Verkehrsrecht , Immissionsschutzrecht , Forstrecht , Verwaltungsrecht