Zur Kündigungsfrist bei Begründung von Wohnungseigentum. OLG Hamm, Beschl. vom 3.12.1980 - 4 ReMiet 3/80. Aus der Rechtsprechung.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Wird an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert, so kann eine Kündigung des Erwerbers gemäß § 564 BGB (Eigenbedarf) wirksam nicht vor Ablauf der dreijährigen Wartefrist ausgesprochen werden. Für die nach Ablauf der Wartefrist ausgesprochenen Kündigung gelten die Fristen des § 565. Abs. 2. BGB.
Beschreibung
Schlagwörter
Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnungseigentum, Wohnraumkündigung, Rechtsprechung, OLG-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 30(1981)Nr.2, S. 35-36, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnungseigentum, Wohnraumkündigung, Rechtsprechung, OLG-Urteil