Schadensersatz bei vorläufiger Besitzeinweisung; BBauG § 116; ZPO 945; BGH. Urt. v. 19.9.1985 - III ZR 71/83 - Hamm.
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1986
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer vorläufigen Besitzeinweisung, wenn sich diese gegen mehrere Betroffene richtet. Zur Frage eines Schadenersatzanspruchs nach ZPO § 945, wenn ein Besitzeinweisungsbeschluss (BBauG § 116), der u.a. zum Abbruch eines Hauses berechtigt, im Wege einer später aufgehobenen einstweiligen Verfügung, die auf Räumung und Herausgabe des Hausgrundstücks gerichtet war, vollzogen worden ist. (-z-)
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Schlagwörter
Besitz , Abbruch , Schadenersatz , Rechtsprechung , Haus , Besitzeinweisung , BGH-Urteil , Recht , Bundesbaugesetz
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 39(1986), Nr.17, S.1107-1109, Lit.
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Stichwörter
Besitz , Abbruch , Schadenersatz , Rechtsprechung , Haus , Besitzeinweisung , BGH-Urteil , Recht , Bundesbaugesetz