Erschließungsteilbeitrag für Straßenentwässerung. Stichstraße.

Werner
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2002

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Werner

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

Sprache

ISSN

0340-7497

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 818-4
IRB: Z 1039

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Eine Stichstraße ist nicht ohne weiteres schon deshalb als erschließungsbeitragsrechtlich unselbständig zu qualifizieren, weil sie - bei geradem Verlauf - lediglich eine Länge von 75 m aufweist. Werden im allgemeinen Wohngebiet auf der überwiegenden Länge einer solchen Stichstraße zu beiden Seiten zwei- bis dreigeschossige Gebäude in geschlossener Bauweise errichtet und dient sie zusätzlich der Erschließung einer an ihren Wendehammer anschließenden drei- bis viergeschossigen Bebauung, so muss sie wegen dieser "Bebauungsmassierung" als selbständig angesehen werden. BVerwG, Urteil vom 26.9.2001 - 11 C 16.00. difu

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

Ausgabe

Nr. 5

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 391-392

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen