§ 541 b BGB n.F. und das Problem des "Hinausmodernisierens".

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der neu gefasste § 541 b BGB zwar den gesetzgeberischen Versuch darstellt, Modernisierungen, insbesondere in Altbauten, zu erleichtern, dass jedoch nach wie vor das Gesetz das "Hinausmodernisieren" der Mieter nicht deckt. Werden Modernisierungsmaßnahmen mit dem erklärten oder offensichtlichen Ziel vorgenommen, die Mieter zu verdrängen und werden kumulative Modernisierungsmaßnahmen in einem Umfang angekündigt, die zu einer eheblichen Erhöhung des Mietzins führen werden, so entfällt die Duldungspflicht. Dies gilt immer dann, wenn z.B. Kündigungen bereits ausgesprochen oder angekündigt werden. rh

Beschreibung

Schlagwörter

Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Wohnraummietrecht, Modernisierung, Mieterschutzrecht, Mieterhöhung, Kündigung, Mieter, Schutzbedürftigkeit

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1983)Nr.10, S.275-279 Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Wohnraummietrecht, Modernisierung, Mieterschutzrecht, Mieterhöhung, Kündigung, Mieter, Schutzbedürftigkeit

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries