§ 541 b BGB n.F. und das Problem des "Hinausmodernisierens".
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der neu gefasste § 541 b BGB zwar den gesetzgeberischen Versuch darstellt, Modernisierungen, insbesondere in Altbauten, zu erleichtern, dass jedoch nach wie vor das Gesetz das "Hinausmodernisieren" der Mieter nicht deckt. Werden Modernisierungsmaßnahmen mit dem erklärten oder offensichtlichen Ziel vorgenommen, die Mieter zu verdrängen und werden kumulative Modernisierungsmaßnahmen in einem Umfang angekündigt, die zu einer eheblichen Erhöhung des Mietzins führen werden, so entfällt die Duldungspflicht. Dies gilt immer dann, wenn z.B. Kündigungen bereits ausgesprochen oder angekündigt werden. rh
Beschreibung
Schlagwörter
Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Wohnraummietrecht, Modernisierung, Mieterschutzrecht, Mieterhöhung, Kündigung, Mieter, Schutzbedürftigkeit
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1983)Nr.10, S.275-279 Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Wohnraummietrecht, Modernisierung, Mieterschutzrecht, Mieterhöhung, Kündigung, Mieter, Schutzbedürftigkeit