Erfaßte Grundstücksflächen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.

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0341-2016

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IRB: Z 1501

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RE

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Abstract

Das seitdem 01.10.1994 geltende Sachenrechtsbereinigungsgesetz regelt die Überleitung der besonderen Rechtsverhältnisse an Grundstücken in den neuen Bundesländern, wie diese nach dem Bodenrecht der früheren DDR an Grundstücken entstehen konnten und durch den Einigungsvertrag (EV) aufrechterhalten wurden, soweit sie im Einzelfall bestanden. Betroffen sind etwa 300.000 Eigenheime, 90.000 Wirtschaftsgebäude und rund 400.000 Wohnungen. Bei der Durchführung der Sachenrechtsbereinigung kommt es nicht nur auf Grundstückswerte an, wobei jeweils der Bodenwert im Vordergrund steht. Ein weiterer Problembereich findet sich dort, wo es um die Bestimmung von Grundstücksflächen geht, die von Ansprüchen nach dem Gesetz betroffen sind.

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Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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Nr.5

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S.20-25

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