Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts - Planzeichenverordnung 1981 - PlanzV 81. Bundesrats-Drucksache 198/81 vom 11.5.81.

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1982

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Die Novelle zum BBauG vom 18.8.1976 hat den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, Nutzungsregelungen in Bauleitplänen differenzierter und umfassender zu treffen. Im Anschluss an die Novelle ist auch die Baunutzungsverordnung geändert worden. Sie hat die bauleitplanerischen Festsetzungsmöglichkeiten zur Ordnung und Entwicklung der Baugebiete verbessert. Diesen Änderungen im städtebaulichen Planungsrecht ist die Planzeichenverordnung anzupassen. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Planungspraxis werden einige bisher vorgeschriebene Planzeichen vereinfacht. Um die Handhabung der Planzeichenverordnung zu erleichtern sind die Planzeichen durchgehend nach Planungsgegenständen und in Sachbereichen systematisiert. hb

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A.Bundestag u.Bundesrat.Wohnungswirtsch.u.Wohnungspolitik (1981)Nr.45, 18 S., Abb.Verordnung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau.

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