Zum Vorsorgegrundsatz im Bundes-Immissionsschutzgesetz.
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1981
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Die Bedeutung des Vorsorgegedankens in der modernen Umweltpolitik und die einzelnen Sachzusammenhänge werden in einzelnen Beispielen zu dieser Problematik erörtert. Es geht vor allem um den vorbeugenden Schutz und die schonende Inanspruchnahme der Naturgrundlagen. Der Beitrag zeigt auf, welchen rechtlichen Rang und welche Grenzen der Vorsorgegrundsatz innerhalb des BImSchG bei Errichtung und Betrieb insbesondere genehmigungsbedürftiger Anlagen aufweist, da das Gesetz selbst diese Frage offen lässt. Die Schranken dieses Vorsorgeprinzips bestimmen sich aus seiner gesetzlichen Zielrichtung, dem Stand der Technik und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. rh
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 33(1980)Nr.23, S.1255-1261, Lit.