Grenzen der Verfassungsänderung im Bereich der bundesstaatlichen Finanzverfassung.

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Aachen

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ZLB: 2001/2197

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DI

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Abstract

Eines der wichtigsten Elemente des Bundesstaatsprinzips ist u.a. die Garantie eines aufgabenangemessenen Finanzaufkommens für die bundesstaatlichen Gebietskörperschaften. Bezogen auf die Finanzverfassung gehört dazu auch die Existenz eines Finanzausgleichs als Konkretisierung der Verpflichtung zur gegenseitigen Hilfeleistung. Teil 1 der Untersuchung arbeitet zunächst einen von Art. 79 Abs. 3 GG vorgegebenen Maßstab für die bundesstaatliche Ordnung des Grundgesetzes im allgemeinen und die Finanzverfassung im besonderen heraus. Im 2. Teil geht es um die Steuergesetzgebung, die einen großen Platz in der verfassungsrechtlichen und volkswirtschaftlichen Reformdiskussion einnimmt. Der 3. Teil bearbeitet die Ertragshoheit in Verbindung mit dem Finanzausgleich im engeren Sinne. Im Wesentlichen ist der Aufbau der Arbeit an der allgemeinen Systematik der Finanzverfassung ausgerichtet. kirs/difu

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VII, 249 S.

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