Erlaubte Vorteilsannahme - §§ 331 StGB, 70 BBG, 10 BAT. Zugleich ein Beitrag zur Einheit der Rechtsordnung und zur "Rückwirkung" behördlicher Genehmigungen im Strafrecht.
Duncker & Humblot
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Duncker & Humblot
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Berlin
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 94/3465
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Studie untersucht die erlaubte Vorteilsannahme für einen Amtsträger nach § 331 Strafgesetzbuch (StGB). Nach einem historischen Abriß zur früheren Rechtsentwicklung von der Antike bis hin zur Gegenwart geht der Autor auf die verschiedenen Regelungen im Straf-, Beamten- und Angestelltenrecht ein. Unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung erläutert die Untersuchung die Widersprüche zwischen § 331 StGB und § 70 Bundesbeamtengesetz (BGB), die durch die mutmaßliche Genehmigung als Rechtfertigungsgrund gelöst werden können. Weiterhin behandelt der Autor die Verwaltungsakzessorietät (die Straffreiheit des Genehmigungsinhabers bei der Genehmigung der Vorteilsannahme durch seine Behörde), die ihre Grenzen in der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts analog § 44 Verwaltungsverfahrensgesetz hat. Zum Schluß geht die Studie auf die Vorteilsgewährung nach § 333 StGB ein. rebo/difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
253 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Strafrechtliche Abhandlungen; 89